Empfehlungen zur Neuauschreibung des Rechtsschutzes in den BAZ

7/22/2026

Das Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich muss immer wieder feststellen, dass sich die Qualität des mandatierten Rechtsschutzes in den verschiedenen Asylregionen erheblich unterscheidet. Nicht nur bestehen starke Unterschiede in der Mandatsführung und den Beschwerdequoten; die Kommunikation mit und Information der Asylsuchenden variieren zum Teil stark. Es hängt derzeit vom Zufall und Glück ab, ob Asylsuchende Zugang zu einem effektiven Rechtsschutz erhalten oder nicht. Hintergrund dieser Unterschiede sind zum einen Differenzen in der Organisation des Asylverfahrens durch das SEM (z.B. bei der Kommunikation mit den verschiedenen Akteur*innen oder der Flexibilität hinsichtlich der Taktung des Verfahrens), verschiedene Rollenverständnisse und Herangehensweisen der Leistungserbringer, mangelnde Koordination zwischen den Leistungserbringern sowie wenig konkrete Anforderungen im Pflichtenheft der Rechtsvertretungen im Dublin- und beschleunigten Verfahren. Das Bündnis spricht sich deshalb dafür aus, das Pflichtenheft konkreter auszugestalten und bereits bei der Vergabe der Mandate und Ausgestaltung der Leistungsverträge die bisherigen Erfahrungen zu berücksichtigen. Hierbei ist auch zu beachten, dass aufgrund steigender Asylgesuchszahlen und fehlender Schwankungstauglichkeit der Leistungserbringer die „externen Auffangnetze“ der Mitgliedsorganisationen des Bündnisses stark genutzt werden. Diese werden in vielen Fällen von Freiwilligenarbeit und Spenden getragen und dürfen nicht zur Selbstverständlichkeit werden. Vielmehr sollte der Rechtsschutz in allen Asylregionen innerhalb des Systems gewährt werden, zumal dies das Versprechen des neuen Verfahrens war.